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Hospizbewegung-Hilden :: Pressemitteilungen
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Dr. Michael Lipke, Ärztlicher Direktor des St.-Josefs-Krankenhauses Hilden, hält eine gesetzliche Regelung für überflüssig. RP-Foto: Staschik

Hilden/Haan (RP)
Der Deutsche Bundestag beschäftigt sich zurzeit mit einem Gesetz zur Patientenverfügung. Der Hildener Arzt Dr. Michael Lipke und Annliese Becker von der Hospizbewegung sehen das mit Skepsis.

Als sich Anneliese Becker einer Knieoperation unterziehen musste, hat sie ihrem Arzt eine Patientenverfügung vorgelegt und Klartext geredet: "Ich hab' gesagt, wenn ich in der starken Narkose einen Gehirnschaden erleide, sollen die Ärzte nichts mehr machen", erzählt die 68-Jährige. Als Vorsitzende der Hospizbewegung Hilden weiß Becker, wie eine solche Verfügung aussehen muss, damit der Wille des Patienten für die Ärzte eindeutig ist: "Es gibt Formulare, die man dafür benutzen kann, wirkungsvoller ist es aber, handschriftlich niederzulegen, welche Behandlungen man nicht mehr möchte, wenn der Sterbeprozess eingesetzt hat. Man kann aber auch reinschreiben, dass alle medizinischen Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollen." Zwei Zeugen sollten unterschreiben, dass der Verfasser des Patiententestaments bei "guter geistiger Gesundheit" sei. Und mindestens alle zwei Jahre sollte man prüfen, ob die Verfügung noch aktuell ist, und dies auch mit Unterschrift und Datum dokumentieren.

Das Interesse an der Patientenverfügung sei in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, weiß Becker. Sie berät pro Woche zwei bis drei Personen, bei den Vorträgen, die sie hält, sind regelmäßig 89 bis 90 Zuhörer. Dr. Michael Lipke, Ärztlicher Direktor des St.-Josefs-Krankenhauses Hilden, bestätigt den Trend: Die Zahl der Patienten, die eine Verfügung vorlegen, wachse stetig. "Das hilft uns erheblich bei unserer Urteilsfindung", sagt der Mediziner. Er hat aber auch die Erfahrung gemacht, dass manche Erklärung missverständlich abgefasst ist, weil sich der Verfasser mit medizinischen Dingen nicht so auskennt. "Der Arzt muss dann versuchen, den mutmaßlichen Willen des Patienten herauszufinden." Er rät deshalb Menschen, die eine Verfügung abfassen möchten, eine Vertrauensperson zu benennen, die in den Wunsch des Patienten eingeweiht ist.

Von dem Vorhaben, die Patientenverfügung per Gesetz zu regeln, halten Lipke und Becker nichts. "In die Inhalte und Ausgestaltung sollte sich der Staat nicht zu sehr einmischen, weil dadurch das Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt gestört werden könnte und man individuelle Bedürfnisse eines Sterbenden sowieso nicht regeln kann", sagt Lipke. Der Arzt gesteht ein, dass es Fälle gibt, die ihn und seine Kollegen in einen Konflikt stürzen. "Wenn ein Patient eine künstliche Ernährung ablehnt, haben wir ein Problem." Die ärztlichen Statuten schrieben vor, dass auch ein Sterbender die Minimalversorgung erhalten muss: "Das bedeutet, alles zu tun, damit er frei ist von Hunger, Durst und Schmerzen." Sage die Patientenverfügung etwas anderes aus, werde es "sehr schwierig". Lipke: "Wir müssen dann versuchen, einen Konsens mit allen Beteiligten zu finden." "Unärztlich" fände es der Mediziner, wenn bei Zweifeln über den Willen des Kranken (etwa wenn sich dieser nicht mehr äußern kann) ein Vormundschaftsgericht angerufen werden müsste, wie es einer der drei Gesetzentwürfe vorsieht. "Das würde die Entscheidung an jemanden delegieren, der noch weniger dazu sagen kann", meint der Arzt. Für Anneliese Becker fehlt in allen drei Entwürfen die Vorgabe, dass vor der Abfassung einer Patientenverfügung eine Beratung erfolgen muss. Wenn sie sich dennoch für einen der Vorschläge entscheiden müssten, wäre das für Lipke wie Becker der Entwurf des CSU-Abgeordneten Wolfgang Zöller, "weil er dem Patienten die größtmögliche Freiheit lässt".

VON BARBARA JAKOBY


(Quelle : Hilden/Haan (RP))



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