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Hospizbewegung-Hilden :: Nachrichten
Hospiz-Nachrichten Nr. 12 (2010)

Patientenverfügung

Patientenwünsche sind bindend


Eine selbstbestimmte medizinische Behandlung in allen Lebenslagen ist vielen Menschen ein dringendes Anliegen. Die lange politische Debatte um das neue Patientenverfügungsgesetz, das seit September 2009 in Kraft ist, hat viele dazu veranlasst, eine Patientenverfügung zu formulieren.
Erstmals ist gesetzlich festgelegt, dass Patientenverfügungen, die schriftlich abgefasst sind und die die aktuelle Lebens- oder Erkrankungssituation widerspiegeln, bindend sind. Ärzte müssen sich an diese Behandlungswünsche des Patienten halten. Der Patient muss sich also nicht unbedingt in der Sterbephase befinden, auch bei Demenzerkrankungen kann die Verfügung zur Anwendung kommen. Bisher abgefasste Verfügungen gelten nach wie vor, soweit sie ausreichend konkret sind.
Wenn einem eine bestimmte Behandlung am Herzen liegt, sollte man das festhalten.
Was viele nicht wissen: Man kann nicht nur festlegen, was alles unterlassen werden soll, sondern auch, was man ausdrücklich wünscht.
Pauschale Formulierungen lassen viel Platz zur Interpretation. Deshalb lauert hier die größte Gefahr, weil der Arzt nicht genau weiß, was der Patient wünscht.
Deshalb so konkret wir möglich formulieren, raten Patientenberater.
Lebenserhaltende Maßnahmen pauschal abzulehnen, sei zu allgemein formuliert. Aber dass auf künstliche Ernährung, auf Antibiotika oder Dialyse verzichtet werden soll, sei eindeutig.
Eine Beratung ist dringend zu empfehlen. Wenn es um Leben oder Tod geht, macht man nicht einfach ein paar Kreuze in einem Formular. Handschriftliche Zusätze können den eigenen Wunsch konkretisieren.
Beraten kann ein Hausarzt oder die Hospizbewegung Hilden.

Eine weitere sinnvolle und wichtige Vorsorgemöglichkeit ist die Vorsorgevollmacht. Damit ernennt man eine Person, die dann für einen entscheidet, wenn man selbst nicht mehr in der Lage dazu ist. Angehörige haben ohne Vollmacht kein Recht Auskünfte zu erhalten oder Therapieänderungen zu fordern. Der Bevollmächtigte stellt auch sicher, dass die Patientenverfügung umgesetzt wird.

Wenn Sie weitere Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte an das Büro der Hospizbewegung Hilden e.V. im Bürgerhaus, Mittelstraße 40, 40721 Hilden.

Anneliese Becker (teilweise entnommen aus BAGSO)
(BAGSO: Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen)
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