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Hospizbewegung-Hilden :: Nachrichten
Hospiz-Nachrichten Nr. 22 (2015)

Diskussion über Sterbehilfe
aus Sicht der Palliativmedizin

"Schwerstkranke müssen auch über Sterbewünsche offen sprechen können"

Die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) nimmt zur aktuellen Sterbehilfedebatte Stellung:
Eine schwere Erkrankung kann den Wunsch, "so nicht mehr leben zu wollen" mit sich bringen und Patienten sollten über ihre Belastung sprechen können. "Die palliativmedizinischen Möglichkeiten in Ruhe erklärt zu bekommen, als Familie mit einem sterbenden Angehörigen ein multiprofessionelles Team zur Seite zu haben und über alle Nöte, Ängste und Beschwerden frei sprechen zu können, trägt oft erheblich zur Entlastung bei und kann die individuelle Not deutlich lindern", so Prof. Dr. Lukas Radbruch, Präsident der DGP, im Juni 2015.

Neben einer guten palliativmedizinischen Symptombehandlung (evtl. auch palliative Sedierung), ist es rechtlich auch möglich, "das Sterben zuzulassen", wenn dies dem Willen des Patienten entspricht, d.h. lebenserhaltende oder -verlängernde Maßnahmen zu unterlassen, zu begrenzen oder zu beenden, ergänzt Prof. Dr. Christoph Ostgathe, Vizepräsident der DGP. "Viele ärztliche Kollegen tun sich schwer, auf medizinisch machbare Therapiemaßnahmen, die das Leben verlängern können, zu verzichten oder diese zu beenden."

Die Angst vor vermeintlichen, insbesondere rechtlichen, Konsequenzen führt nicht selten dazu, dass lebenserhaltende Maßnahmen wie die künstliche Flüssigkeitsgabe fortgeführt werden. Hier gilt es abzuwägen, ob der Sterbende davon profitiert oder ob die Maßnahme vielleicht sogar eine Belastung darstellen könnte. Ein Zuwiderhandeln gegen den ausdrücklichen Willen des Patienten (Unterlassen oder Abbrechen lebensverlängernder Therapien) kann als Körperverletzung gewertet werden. Für einige wenige Patienten stellt der freiwillige Verzicht auf Nahrung und Flüssigkeit eine Möglichkeit zur selbstbestimmten Lebensbeendigung dar.

Nur in wenigen Fällen gelingt es nicht, mit dem leidenden Menschen gemeinsam tragfähige Perspektiven zu entwickeln. In dieser Dilemma-Situation sehen Patienten möglicherweise den Suizid als letzten Ausweg. Die Beihilfe zu Suizid ist grundsätzlich keine ärztliche Aufgabe. Ein grundsätzliches Verbot schließe jedoch in einem dieser sehr seltenen Einzelfälle, wenn ein Arzt seinen Patienten gut kennt, ihn länger begleitet hat und sich in einer persönlichen Gewissensentscheidung für eine Suizidhilfe entscheidet, nicht aus, dass die Landesärztekammer von einer berufsrechtlichen Sanktionierung absehen kann.

Gründe für eine Bitte um Sterbehilfe sind meist nicht unerträgliche Schmerzen oder andere Symptome, viel häufiger haben die beiden Ärzte in den mehr als 20 Jahren ihrer Berufstätigkeit z.B. gehört "Ich kann doch meinen Angehörigen nicht zur Last fallen…". Hier müsse vor einer Debatte um die Bereitschaft zum ärztlich assistierten Suizid die gesellschaftliche Diskussion um Grundwerte und solidarisches Miteinander geführt werden, konstatiert die DGP-Vizepräsidentin Prof. Maria Wasner.
 
Ursula Wenzel-Meyburg, Wissenschaftliche Mitarbeiterin; Interdisziplinäres Zentrum für Palliativmedizin – Lehre

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