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Hospizbewegung-Hilden :: Nachrichten
Hospiz-Nachrichten Nr. 23 (2016)

Bericht über die Mitgliederversammlung
am 23.03.2016

Am Mittwoch, dem 23.03.2016, fanden sich 33 Personen im "Kunstraum" in der Hofstraße in Hilden zur diesjährigen Mitgliederversammlung der Hospizbewegung Hilden e.V. ein.

Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden, Joachim Meyer, berichtete Annemarie Hein, Koordinatorin, über das abgelaufene Jahr. An den Beginn ihrer Ausführungen stellte sie den ausdrücklichen Dank an alle ehrenamtlichen Begleiterinnen und Begleiter, die durch ihre Einsätze den Kern der hospizlichen Arbeit erbringen. 51 Personen standen der Hospizbewegung Hilden im vergangenen Jahr für die Begleitungen in Privatwohnungen, Seniorenheimen und im Krankenhaus zur Verfügung. Weitere Schwerpunkte der Arbeit im Hospizbüro sind die Beratung Trauernder, die Information zu den Vorsorgeverfügungen und die öffentlichen Vorträge und Teilnahmen mit Info-Ständen an Veranstaltungen in Hilden.

Der Schatzmeister, Heiner Thormeyer, hatte allen Teilnehmern einen Bericht mit anschaulichen Diagrammen zu Einnahmen und Ausgaben verteilt, die er mit einigen Worten erläuterte. Durch Herrn Dupke, einen der beiden Kassenprüfer, wurde der Mitgliederversammlung die Entlastung des Vorstandes empfohlen, da die Kassenprüfung keine Beanstandungen ergeben hatte. Einstimmig mit vier Enthaltungen folgte die Versammlung dieser Empfehlung.

Mit der herzlichen Einladung zum direkt nachfolgenden öffentlichen Vortrag von Frau Kerstin Griese beendete der Vorsitzende die Mitgliederversammlung.
 

Die Anwesenden nutzten die Zeit bis zum Beginn des zweiten Teils für angeregte Gespräche und die Besichtigung der derzeitigen Fotoausstellung im "Kunstraum". Frau Kerstin Griese, Mitglied des Bundestages und Vorsitzende des Ausschusses für Arbeit und Soziales, war der Einladung des Vorstandes gefolgt und referierte in einem Impulsvortrag über das Thema "In Würde leben – in Würde sterben. Die öffentliche Debatte um die Bundestagsentscheidung 2015" und stellte sich anschließend den Fragen des Publikums.

Mit einem Dank an die Hospizarbeit begann Frau Griese ihren Bericht über die verschiedenen Schritte bis zum Inkrafttreten des Gesetzes am 10. Dezember 2015. Sowohl die verlässliche Arbeit der vielen Menschen in ambulanten und stationären Hospizen als auch die kompetente Unterstützung durch die verbandlichen Organisationen haben große Auswirkung auf die Debatte im Bundestag gehabt.

Als neuer Paragraph 217 im Strafgesetzbuch ist nun der Gesetzesvorschlag einer Initiative mit Unterstützern aus allen vier Fraktionen unter Federführung u.a. von Frau Griese beschlossen worden. Er lautet: "(1) Wer in der Absicht, die Selbsttötung eines anderen zu fördern, diesem hierzu geschäftsmäßig die Gelegenheit gewährt, verschafft oder vermittelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Als Teilnehmer bleibt straffrei, wer selbst nicht geschäftsmäßig handelt und entweder Angehöriger des in Absatz 1 genannten anderen ist oder diesem nahesteht."

Wichtig immer wieder zu betonen war Kerstin Griese, dass es sich um das Verbot der rein geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid handelt und das Tun von Angehörigen und Nahestehenden nicht betrifft. Sie stellte ihre Initiative als einen "Weg der Mitte" dar, der "so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig" gesetzlich regeln soll. Die Gültigkeit des Patientenwillens als oberstes Gebot müsse auch gegenüber Ärzten immer wieder deutlich gemacht werden, da jede Handlung gegen diesen erklärten oder mutmaßlichen Willen des Patienten eine Körperverletzung darstellt. Eine Gefahr zeigte Frau Griese auf, wenn durch das Angebot gewerbs- oder geschäftsmäßiger Beihilfe zum Suizid die Hemmschwelle gesenkt würde und dadurch möglicherweise sogar sozialer Druck auf hilfebedürftige Menschen entstehen könnte. Mit dem zeitgleich erarbeiteten "Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland" hat der Bundestag ein Gegengewicht in die Debatte gegeben, und die bessere Unterstützung von Menschen am Lebensende mit dem Gesetz zum assistierten Suizid verknüpft.

Rege Rückfragen zum Vortrag und eindrucksvolle Schilderungen von Erlebnissen mit Menschen am Ende ihres Lebens rundeten den Abend ab und machten deutlich, dass auch in diesem Zuhörerkreis sehr kontroverse Ansichten vertreten waren. Die Hospizbewegung Hilden bedankt sich ganz herzlich bei Frau Griese für ihren Vortrag und ihren engagierten, offenen Austausch mit unseren Mitgliedern und Gästen!

Ulrike Herwald

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