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Hospizbewegung-Hilden :: Nachrichten
Hospiz-Nachrichten Nr. 17 (2012)

Patientenverfügung neuester Stand

Seit gut einem Jahr bietet die Hospizbewegung Hilden regelmäßig Beratungen zu den Vorsorgeverfügungen in Kleingruppen (4 - 6 Personen) an. Es handelt sich bei unserem Angebot nicht um eine juristische Beratung. Die Auseinandersetzung mit dem Thema ist uns wichtig und wird sehr ernst genommen, wodurch die Treffen zwischen 1,5 und 2 Stunden dauern.

Seit Beginn des Jahres 2012 arbeiten wir bei diesen Informationsveranstaltungen mit neuen Formularen zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungs-verfügung, die durch eine kleine Arbeitsgruppe überarbeitet wurden. Wichtig zu wissen ist: Alle bisherigen Formulare, die in der Vergangenheit ausgefüllt wurden, behalten ihre Gültigkeit! Denn da es keine bundes- oder landeseinheitlichen Vordrucke zu den Verfügungen gibt, sondern lediglich die persönliche und schriftliche Abfassung empfohlen wird (und deren Wirksamkeit auch durch das Bürgerliche Gesetzbuch festgeschrieben ist!) kann der Patientenwille auf vielfältige Art und individuell niedergelegt werden.

In unsere Überarbeitung der Vorsorgeverfügungen sind die Erfahrungen der Vergangenheit eingeflossen. Wir hatten dabei das Interesse, Verständlichkeit für den Laien mit größtmöglicher Klarheit zu verbinden, damit alle Beteiligten der Versorgung sich dann im Ernstfall auch ohne Schwierigkeiten daran orientieren können und der verfügte Wille des kranken oder hilflosen Menschen bestmöglich verwirklicht wird.

Wir freuen uns über das rege Interesse der Hildener Bevölkerung an diesem Angebot!
 
Ulrike Herwald (Koordinatorin)

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