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Hospizbewegung-Hilden :: Nachrichten
Hospiz-Nachrichten Nr. 21 (2015)

Selbstbestimmt im Leben wie auch im Sterben

Seit 2013 wird in vielen Medien über Sterben und Tod und über den Weg dorthin geschrieben, gesendet und diskutiert. Der Bundesgerichtshof hat sich in der Zeit seit 2010 ebenfalls mit dem Thema der Begleitumstände von ausweglosen Erkrankungen, dem Sterben und dem medizinischen Handeln und dessen rechtlicher Einordnung in dieser Phase beschäftigt. Die Palliativmedizin (lindernde Medizin in der letzten Lebensphase) ist in dieser Zeit ebenso ins Zentrum der Betrachtung gerückt, auch und gerade aus der Sicht der kurativen (heilenden) Medizin, die häufig eine eher technische Behandlung des Körpers vollzieht und sich mit der Palliativmedizin und deren komplexer Arbeit manchmal noch in einem Abgrenzungsprozess zu befinden scheint.

Die Politik greift das Thema von der Seite möglicher organisierter Hilfen (z.B. Sterbehilfevereine) für todkranke Menschen und deren restriktive Eingrenzung durch Gesetze auf. Hier handelt es sich um Regelungen für Menschen, die sich konkrete Unterstützung bei den letzten Schritten in einem möglichst selbstbestimmten Leben, also auch Sterben erhoffen und ihr Selbstbestimmungsrecht gestärkt sehen wollen.

Spirituelle Einstellungen und deren Vielfalt in einer christlich geprägten Kultur kommen hinzu und werden ebenso eindringlich in die damit nicht einfacher gewordene Gesamtdiskussion eingeführt.

Das scheint auf den ersten Blick nicht viel mit der Hospizbewegung allgemein und unserem Verein im Besonderen zu tun zu haben. Allerdings ist festzustellen, dass die öffentliche Diskussion auch Einfluss genommen hat auf die Gespräche in der Beratung zu Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügungen, die von uns angeboten wird. Hildener Bürger, die sich über die Möglichkeiten der Selbstbestimmung auch in der letzten Lebensphase informieren wollen, fragen vermehrt nach diesen Beratungen. Der Vorsitzende unseres Vereines, Joachim Meyer, hat das bei der Mitgliederversammlung ausführlich beschrieben.

Profitieren sollte die Bedeutung der Palliativmedizin durch diese Entwicklung. Sie wird auch von einer sehr aktiven Diskussion innerhalb der gesamten Medizin vorangebracht, wenn sich die Abgrenzungsbemühungen der kurativen, in deren Selbstbild der „regulären Medizin“ von der Palliativmedizin in ein gleichgewichtiges Nebeneinander entwickeln. Dazu gehört, dass sich die Therapieziele und Erfolge dieser beiden Zweige der Medizin natürlich nicht vergleichen lassen und dies in einen mehr wertschätzenden Diskurs einbezogen werden muss.

Da die Entwicklung in der Medizin in diese Richtung zu gehen scheint, werden immer mehr Ärzte die von uns entwickelten Verfügungen immer besser akzeptieren und die Stellvertreter der Sterbenden immer weniger in Zweifel und Unsicherheit bringen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil aus dem Jahr 2010 die Diskussion in Richtung Behandlungsabbruch oder Veränderung des Behandlungszieles (Therapieziel) aus der unsäglichen Diskussion um passive Sterbehilfe herausgeholt und damit auch indirekt unsere diesbezügliche Arbeit gestärkt. Der BGH ist in einem Urteil aus 2014 sogar noch einen Schritt weiter gegangen und hat belegbare Zeugenaussagen zu den Wünschen von Sterbenden zu ihrer palliativen Behandlung als relevant bezeichnet. Aus unserer Sicht ist das nur ein weiteres Argument zur Erstellung einer schriftlichen Verfügung, um damit die Interpretationsmöglichkeiten Dritter zu verringern.

Unsere Sicht der Dinge – der selbstbestimmte Mensch ist bei der Regelung des Umganges mit sich selbst und seinen Angehörigen in das Zentrum zu stellen – und die daraus folgende Beratung sind sehr deutlich bestärkt worden. Das wird uns Rückenwind bei der Fortentwicklung der Beratungsunterlagen geben.

In diesen vielen neuen Entwicklungen wird das Ehrenamt in der Diskussion von fast allen Seiten immer wieder in seiner Bedeutung hervorgehoben. Ob dies in der weiteren Entwicklung auch zu tragfähigen Finanzierungsmodellen führen wird, und ob die Arbeit der Ehrenamtler einfach nur in das Funktionsmodell integriert werden soll, wird sich zeigen. Abzuwarten bleibt, ob dann damit ein Teil des Selbstverständnisses der Vereine und Verbände als Teile der Zivil- oder Bürgergesellschaft verschwinden. Ich sehe die Entwicklung, glaube aber an die Kraft der Menschen, sich auch selbstbestimmt an der positiven Entwicklung unserer Gesellschaft zu beteiligen und die inhaltliche Arbeit der Vereine im Auge zu behalten und im eigenen Sinne fort zu entwickeln.

Heiner Thormeyer

 
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